Am Mittwoch will die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg einen heftig umstrittenen Gesetzentwurf verabschieden. Er erlaubt dem Bundesland den Einsatz der Palantir-Software zur Datenanalyse, die das Land für mehr als 25 Millionen Euro bereits eingekauft hat.
Im Windschatten dieses Ansinnens bringt der Gesetzentwurf eine weitere bedeutende Verschlechterung des Datenschutzes im Land mit sich: Laut Paragraf 57a soll die Polizei von Baden-Württemberg künftig personenbezogene Daten zur Entwicklung, zum Training, zum Testen, zur Validierung und zur Beobachtung von informationstechnischen Systemen einsetzen dürfen. Dabei ist unerheblich, ob sich die betroffenen Menschen zuvor verdächtig gemacht haben. Die entsprechende Datenverarbeitung ist nicht an ein Ermittlungsverfahren gebunden, sondern allein zur Verbesserung und Implementierung von Überwachungssoftware gedacht.
Bürger*innen werden demnach künftig Daten liefern, mit denen beispielsweise das privatwirtschaftliche Unternehmen Palantir, gegründet vom rechten Anti-Demokraten Peter Thiel, seine Produkte verbessern kann. Wenn also in Kürze die ersten Tests der Palantir-Software in Baden-Württemberg beginnen, könnten diese direkt mit realen personenbezogenen Daten vorgenommen werden, die millionenfach in Polizeidatenbanken lagern.
Auch der Test und das Training von beispielsweise automatisierter Verhaltens- oder Gesichtserkennung ist damit möglich. Ausgenommen sind nur Daten, die im Rahmen einer Wohnraumüberwachung erhoben wurden.
Daten dürfen auch an Dritte weitergegeben werden
Sobald „unveränderte Daten benötigt werden oder eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Daten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist“, dürfen beispielsweise auch Klarnamen und andere eindeutig identifizierende Informationen wie Gesichtsfotos dabei genutzt werden. Die Daten dürfen auch an Dritte weitergegeben werden.
Tobias Keber, der Landesdatenschutzbeauftragte, fordert in einer Stellungnahme, zumindest in jedem Fall zu prüfen, ob eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung tatsächlich unverhältnismäßig ist. Nach dem Entwurf, der Mittwoch zur Abstimmung gestellt wird, ist dies nicht zwingend vorausgesetzt, sobald „unveränderte Daten benötigt werden“. Außerdem solle, so Keber, seine Behörde jeweils frühzeitig eingebunden werden.
Es ist gut möglich, dass diese Rechtsgrundlage zum Testen und Trainieren mit personenbezogenen Daten eine Reaktion auf den bayerischen Umgang mit Palantir-Software ist. Dort hatten die Behörden die Datenanalyse mit Echtdaten tatsächlicher Menschen ohne Rechtsgrundlage getestet, woraufhin der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte forderte, den Test zu beenden. Laut der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages muss ein derartiger Testbetrieb den gleichen – hohen – Anforderungen genügen wie der tatsächliche Einsatz.
Wer zusehen möchte, wie die grün-schwarze Landesregierung diesen massiven Grundrechtseingriff durchs Parlament bringt, kann dies Mittwoch ab 13.30 Uhr auf der Website des Landtags tun.

Sollte dieses Gesetz in der im Artikel beschriebenen Form beschlossen werden, offenbart es einen gravierenden und verfassungsrechtlich zu beanstandenden Widerspruch:
Ich hatte seinerzeit zu folgenden Themen bzw. Links kommentiert, die u. a. das Scannen von Kennzeichen durch die Brandenburger Polizei betrafen. Es gab (u. a.) zu diesem Sachverhalt mehrere Urteile, deren Kernaussage ich hier wiederholend zitiere:
1.) https://netzpolitik.org/2023/innenministerkonferenz-polizei-setzt-ohne-rechtsgrundlage-handy-blitzer-ein-die-allen-ins-auto-filmen-und-das-auswerten/#comments
hier eigener Kommentar vom 14. Juni 2023 um 12:39 Uhr, Absatz zwei, ich zitiere sinngemäß, dass das dauerhafte Aufzeichnen OHNE das Vorliegen strafrechtlich zu würdigenden Verhaltens nicht zulässig ist.
2.) Weiterhin zitiere ich aus § 32 Abs. 7 NPOG (entscheidende Passus sind groß geschrieben), mit Bezug auf meine damaligen Kommentare:
„Die Verwaltungsbehörden und die Polizei dürfen im öffentlichen Verkehrsraum zur Verhütung (…) Bildaufzeichungen offen anfertigen (…) es ist technisch sicherzustellen, DASS INSASSEN NICHT ZU SEHEN SIND ODER SICHTBAR GEMACHT WERDEN KÖNNEN. Bei Kraftfahrzeugen, bei denen (…) keine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorliegt, sind die nach Satz 2 erhobenen Daten SOFORT AUTOMATISCH ZU LÖSCHEN.“
Aus diesen Sachverhalten ergibt sich juristisch die Frage, inwieweit es rechtmäßig und verhältnismäßig sein soll, dass, wie im PAG Württemberg geplant, zum Training einer Software einerseits ohne strafrechtliche Relevanz und zweitens mit ziemlicher Sicherheit über einen längeren Zeitraum Identifikationsparameter sämtlicher verfügbarer Personen gespeichert werden sollen, zumal davon auszugehen ist, dass für das Training diese Daten länger vorgehalten werden müssen, als es andere Sachverhalte wie z. B. die oben genannten erlauben würden.
Fortsetzung s. Teil 2.
Teil 2:
Zur Hervorhebung: Das Niedersächische OVW hat (im Revisionsverfahren) darauf abgestellt, dass die Aufzeichnung für eine Verkehrsüberwachung NICHT relevanter Daten UNVERZÜGLICH zu löschen seien. Gerade dies ist aber im obigen Kontext nicht zu erwarten, zumal davon auszugehen ist, dass das Training der KI-Software zur Erfassung weitaus höherer bestrafungswürdiger Rechtsverstöße dienen soll, als sie im Fall des Niedersaächsischen OVG zu beurteilen waren.
Peter Thiel ist ja kein Unbekannter, Palantir auch nicht. Sie sind integraler Bestandteil des 3-Letter-Agency-NWO-Ökosystems.
Der Kern von Palantir ist ein gigantischer Knowledge-Graph, in dem grössenordnungsmässig Billionen Tripel (Fakten) über uns und unsere Umgebung gespeichert sind. Bei Google, Microsoft, Facebook, Amazon ist es genau so, bei Oracle, Cloudflare, Akamai unterstelle ich es plausiblerweise.
Wenn Daten dorthin gelangen, sind sie dort. Auf alle Ewigkeiten.
Und sie gelangen dorthin selbst durch Queries, und durch tausende von Löchern von Hilfssystemen sowieso — wie gesagt: unwiderruflich.
Wer weiss, was eine Schnittmenge ist, muss auch wissen, dass Pseud- und An-onymisierung nicht funktionieren. Ein Datensammler mit grösseren Beständen hat ganz schnell die 33 Bit zusammen, die man braucht, um uns Menschen voneinander unterscheiden zu können. (Spielt mal mit Panopticlick von der EFF, dann kriegt Ihr ein Gefühl dafür, wie schnell Ihr einsam auf dem Radar (der Schnittmenge mit einem Element) seid.)
Unsere Innenminister und Erfüllungsgehilfe Polizei sind de facto Kollaborateure von NWO-G3P-3LA, ob sie es wissen oder nicht. Der Mehrheit unserer Polizisten unterstelle ich lautere Motive (bei der Bundespolizei bin ich mir da nicht mehr ganz so sicher). Bei einem Innenminister kann (oder darf) nicht sein, dass er nicht weiss, was er tut.
Was hier läuft ist nicht nur das Verramschen der Privatsphäre aller Europäer: digital sind wir nahe am Kriegsgewinn der Invasoren. Wenn die europäischen Bürger nicht auch noch den letzten Rest ihrer Rechte verlieren wollen, werden Sie jetzt ziemlich bald mal aus ihrem Schaf-Schlaf aufwachen müssen.
Deshalb: rufen Sie Ihre Landtags-Abgeordneten an und reden Sie mit Ihnen höflich aber deutlich Tacheles. Und zwar nicht übermorgen — sondern HEUTE!
PS: zum Abschluss noch etwas Erheiterung (für Erwachsene):
https://annalist.noblogs.org/post/tag/republica/
SWR Kultur
Chatkontrolle, Palantir & Co. – Die Zukunft der Überwachung
Forum · 11.11.2025 · 45 Min.
Gesichtserkennung in Echtzeit: Die Bundesregierung treibt die biometrische Überwachung der Bevölkerung voran. Teile der deutschen Polizei arbeiten mit der umstrittenen Analyse-Software Palantir. Die EU würde gerne Social Media-Nutzer per Chatkontrolle observieren. All das soll im Kampf gegen Kriminalität helfen. Doch Datenschützer und Juristen sehen die Pläne kritisch. Wie viel Mehr an Sicherheit bringen moderne Überwachungstechnologien? Welche roten Linien gelten für den staatlichen Zugriff auf unsere Daten? Und was muss und darf erlaubt sein in einem Rechtsstaat?
Marion Theis diskutiert mit
* Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker – cyberintelligence institute
* Dr. Constanze Kurz – netzpolitik.org
* Dirk Peglow – Bund Deutscher Kriminalbeamter
Link zum Nachhören:
https://avdlswr-a.akamaihd.net/swr/swrkultur/forum/leben-und-gesellschaft/die-zukunft-der-ueberwachung.mp3
Danke Constanze, und weiter so!
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